Rassebestimmung bzw. Rassebezeichnung

Wichtiger Hinweis:
Die unsererseits bei den von uns zur Vermittlung vorgesehenen Hunden vorgenommene und aufgeführte Rassenbestimmung bzw. Rassenbezeichnung («Mix», «Schäferhund» etc.) basiert – soweit nicht ausdrücklich anders vermerkt – auf einer sorgfältigen Beurteilung des Hundes nach Aussehen und Erscheinungsbild.

Es handelt sich bei der angegebenen Rassenbestimmung entsprechend sachlogisch um eine unverbindliche Einschätzung, welche somit ausdrücklich ohne Gewähr erfolgt.

Es ist in diesem Zusammenhang Aufgabe und Pflicht des Interessenten/der Interessentin – gegebenenfalls in Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden – auf eigene Kosten abzuklären, ob der fragliche Hund im jeweiligen Wohnkanton gehalten werden kann und darf (Stichwort «Listenhunde»).

Etwaig erforderliche Bewilligungen etc. sind vom Erwerber/von der Erwerberin eigenständig und auf eigene Kosten vorab einzuholen.
Der Interessent/die Interessentin ist sich bewusst, dass auch Mischlingshunde («Mix») bei entsprechenden Rassenanteilen als «Listenhunde» gelten können.

Die jeweiligen anwendbaren (kantonalen und/oder kommunalen) Bestimmungen sind vom Erwerber/der Erwerberin eines Hundes von animal-happyend, Verein für Tiere in Not, strikte und jederzeit einzuhalten.

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