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Tierschutzarbeit ist ein Fass ohne Boden – weltweit!

 

Virtuelle Spenden

Entschliessen Sie sich für ein "virtuelles" Angebot und helfen Sie den Hunden.

 

Hilferufe + Projekte

Hier finden Sie alle unsere finanziellen Hunde-Hilerufe und Projekte. Wir benötigen dringend Ihre Unterstützung.

 

Hundehütten

Leider werden auch heute noch viele Hunde in Ungarn an Ketten gehalten.

 

Trauerspenden, Erbeinsetzung + Legate

Über den Tod hinaus: Unterstützung durch Trauerspenden, Vermächtnisse und Testamentsspenden.

 

Patenschaft, das besondere Geschenk

Ermöglichen Sie unseren oft vom Schicksal gezeichneten Schützlingen, den Schritt aus der traurigen Vergangenheit in eine glückliche Zukunft.

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Tierschutzarbeit ist ein Fass ohne Boden – weltweit! Wir als kleiner Verein können lediglich Schritt für Schritt Erfolge verbuchen!

Was uns aber immer wieder anspornt nicht aufzugeben, ist der Moment miterleben zu dürfen, wenn einer unserer Schützlinge in die Arme seines neuen Herrchens geschlossen werden kann. Diese ganz speziellen, emotionalen Momente sind es Wert für jedes Tier zu kämpfen, welche dieses happyend noch nicht erleben durfte.

Wir dürfen auch erleben, dass uns viele Menschen dabei mit ihren Spenden unterstützen. Nur dank diesen Spenden ist es möglich, dass wir unsere Arbeit weiter machen können und das Leid der Tiere, welche durch grauenhafte Umstände in den Tierheimen landen, verringern können und sie vom Tod bewahren können.

Geben Sie Tieren ohne Hoffnung eine Chance, ein happyend!
Wir danken von Herzen für Ihre Mithilfe!

Spendenkonto

animal-happyend, 8824 Schönenberg, Raiffeisenbank Thalwil, 8800 Thalwil
IBAN: CH27 8080 8005 9629 6762 7

Spenden per Twint

Weitere Online-Spendenmöglichkeiten

Herzlichen Dank für Ihre Spende.

Virtuelle Spenden

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animal-happyend, 8824 Schönenberg, Raiffeisenbank Thalwil, 8800 Thalwil
IBAN: CH27 8080 8005 9629 6762 7

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Weitere Online-Spendenmöglichkeiten

Impfung komplett

Grundimmunisierung inkl. Tollwut und Pass.

Fr. 50.00

Microchip

Fr. 35.00

Antifloh- und Zeckenmittel

Geeigneter Schutz vor vielen Krankheiten.

Fr. 10.00

Patenschaft

Ab CHF 90.00/pro 3-Monate möglich.
Wählen Sie Ihren Hund aus, welchen Sie unterstützen möchten.

ab CHF 90.00

Anzahl Monate

Transportkosten

Transportenkosten für einen Hund aus Ungarn in die Schweiz inkl. Verzollung.

CHF 200.00

Kastration

Dies ist ein Mittelwert zwischen Ungarn - Spanien, Kastration und Sterilisation

CHF 100.00

Hilferufe

Wir benütigen Ihre Unterstützung!

Erfahren Sie hier mehr über die aktuellen, finanziellen Hilferufe für die Hunde.

Projekte

Hier erfahren Sie mehr über Gratis-Kastrationen, Baumpatenschaften, Ausreisepatenschaften, Sanierungen und Neubauten. Bitte unterstützen Sie diese Projekte!

Hundehütten

Leider werden auch heute noch viele Hunde in Ungarn an Ketten gehalten. Ein trauriges Schicksal. Im Winter kann es bis zu -28°C werden. Mit einer Spende von Fr. 115.- können wir eine Hundehütte in Ihrem Namen produzieren und einem Hund schenken, sodass er Schutz finden kann. Die Hunde fristen ihr Dasein angekettet inmitten von Müll und haben gar nichts, was sie vor Hitze oder Kälte schützt.

Trauerspenden, Erbeinsetzung + Legate

animal-Happyend, gegründet im Jahr 2006, ist ein unabhängiger, gemeinnütziger Verein, der sich mit grossem Einsatz für den Schutz von Tieren einsetzt.

Der Verein widmet sich dem Schicksal misshandelter, geschundener und verletzter Hunde in Südspanien und Ungarn, um ihnen ein Leben in Würde zu ermöglichen. Diese Tiere erhalten umfassende medizinische Versorgung, einschliesslich Kastration, Impfungen und Mikrochip-Implantation. Nach einer gründlichen Gesundheitsuntersuchung werden sie an geeignete Personen entweder in der Schweiz oder in ihrem Herkunftsland vermittelt.

Zusätzlich führt der Verein Kastrationen von herrenlosen Tieren durch, um dem fortwährenden Leid direkt vor Ort entgegenzuwirken. Durch präventive Öffentlichkeitsarbeit möchte der Verein das Bewusstsein der lokalen Bevölkerung für die Not der Tiere schärfen und sie dazu bewegen, ihre Denkweise zu ändern, damit die Anzahl unerwünschter Welpen verringert wird.

Eine grosse Anzahl geretteter Hunde wird erfolgreich in die Schweiz vermittelt. Jährlich betrifft dies mehr als 200 Hunde.

Obwohl diese Hunde schwere Verletzungen erlitten haben und oft seelische Qualen durchmachen mussten, zeigt sich dennoch, dass Fürsorge und liebevolle Zuwendung ihnen ein unbeschwertes restliches Leben schenken können. Vielleicht können einige Hunde sogar ihr schlimmes Schicksal vergessen.

Unser Einsatz ist auf finanzielle Unterstützung angewiesen. Ohne grosszügige Spenden und den unermüdlichen Einsatz von über 100 freiwilligen Helferinnen und Helfern wäre unsere Arbeit nicht realisierbar.

animal-happyend ist von der Erbschafts- und Schenkungssteuer befreit.

Dank Ihrer Unterstützung bleibt der gesamte Wert einer Erbschaft oder eines Vermächtnisses dem Tierschutz erhalten.

Unsere Mission ist es, Hunden mit einer schmerzhaften Vergangenheit eine glückliche Zukunft zu ermöglichen. Wir danken Ihnen herzlich, dass Sie uns dabei unterstützen!

Möchten Sie über Ihr Leben hinaus Gutes bewirken?

Wenn Ihnen die Arbeit unseres gemeinnützigen Vereins animal-Happyend am Herzen liegt, möchten Sie vielleicht sogar über Ihren Tod hinaus helfen.

Dies ist möglich, indem Sie animal-Happyend in Ihrem Testament berücksichtigen. Als gemeinnützige Organisation sind wir grundsätzlich von der Erbschaftssteuer befreit.

Der folgende Leitfaden soll Ihnen aufzeigen, welche verschiedenen Möglichkeiten es gibt und welche formellen Anforderungen beachtet werden sollten.

Trauerspenden

Vielleicht möchten Sie auch über das Ableben eines geliebten Menschen hinaus helfen. Dies können Sie tun, indem Sie animal-happyend testamentarisch bedenken oder im Todesfall anstelle von Blumenspenden oder Grabschmuck gedenken. Mit einer Spende unterstützen Sie nach Absprache ein gezieltes Projekt, einen oder mehrere Hunde, Operationen, isolierte Hundehütten oder Transporte. Es gibt viele Möglichkeiten und wir danken im Namen der hilfsbedürftigen Tiere herzlich. Wir werden die Trauerfamilie über die eingegangenen Spenden informieren, sofern uns die Adresse bekannt gegeben wurde.

Bitte mit dem Vermerk "in Gedenken an....".

animal-happyend, 8824 Schönenberg, Raiffeisenbank Thalwil, 8800 Thalwil
IBAN: CH27 8080 8005 9629 6762 7

Erbeinsetzung und Legat

Erbeinsetzung

„…Mein ganzes Vermögen vermache ich dem Verein animal-happyend …“

  • Wer keine pflichtteilgeschützten Erben hinterlässt, d.h. keine Nachkommen, keine Eltern, keinen Ehegatten, keine eingetragene Partnerin oder keinen eingetragenen Partner, kann in seinem Testament auch eine gemeinnützige Institution wie den Tierschutzverein animal-happyend als Universalerbe einsetzen.
  • Hinterlässt der Erblasser überhaupt keine Erben, so fällt die Erbschaft an seinen letzten Wohnsitzkanton oder an die vom Kanton als berechtigt bezeichnete Gemeinde. Wenn Sie dies nicht wünschen, können Sie für Ihren gesamten Nachlass ein Testament zugunsten einer gemeinnützigen Institution wie animal-happyend erstellen.

„…Mein gesamtes frei verfügbares Vermögen vermache ich dem Verein animal-happyend…“

  • Sind pflichtteilgeschützte Erben vorhanden, so dürfen die Pflichtteile nicht angetastet werden. Frei verfügen können Sie dann nur über diejenige Quote, die nicht durch Pflichteile gebunden ist.
  • Es besteht auch die Möglichkeit, bezüglich Ihres gesamten Nachlasses oder Ihres frei verfügbaren Vermögens Quoten zu bestimmen, z.B. „…zwei Drittel gehen an den Verein animal-happyend … und ein Drittel an …“.
Legat (Vermächtnis)

Ein Legat liegt vor, wenn der Erblasser einem Bedachten, ohne ihn als Erben einzusetzen, einen bestimmten Geldbetrag oder eine bestimmte Sache als Vermächtnis zuwendet.

So soll zum Beispiel ein Vermächtnis von Fr. 5‘000.00 an den Verein animalhappyend ausgerichtet werden. Selbstverständlich werden vorhandene Pflichtteile in jedem Fall respektiert.

Der Vermächtnisnehmer haftet im Gegensatz zu den Erben nicht für allfällige Schulden des Erblassers.

Wie erstelle Sie ein Testament?

Das eigenhändige Testament

Das eigenhändige Testament ist die einfachste Form, Ihre Wünsche verbindlich festzuhalten. Die eigenhändige letztwillige Verfügung ist vom Erblasser von Anfang bis zum Ende mit Einschluss von Jahr, Monat und Tag der Errichtung von Hand gut leserlich niederzuschreiben sowie mit seiner Unterschrift zu versehen.

Diese Niederschrift soll den Titel „Letztwillige Verfügung“ oder „Testament“ tragen. Zudem müssen darin die Identität des Erblassers und sein Wille zweifelsfrei verständlich sein. Alle Erben und begünstigten Personen oder Institutionen haben dabei möglichst vollständig mit Namen und Adresse angegeben zu sein.

Beispiel dazu:

„Ich, Peter Meier, geboren am …, Bürger von …, wohnhaft ..., regle meinen Nachlass wie folgt:

Meine Tochter Karin Meier erhält … Aus meiner Hinterlassenschaft soll nachfolgendes Legat ausgerichtet werden:

Fr. …. an den gemeinnützigen Verein animal-happyend, zurzeit mit Sitz an der Gottlieb-Bachmann-Str. 13 in 8824 Schönenberg. Ort, Datum und Unterschrift“

Wichtig:
Achten Sie darauf, dass Ihr Testament Ort und Datum enthält, am Schluss eigenhändig unterschrieben und an einem sicheren Ort hinterlegt ist. Ihre Wohnsitzgemeinde kann Ihnen bei dieser Frage auch behilfl ich sein.

Das öffentliche Testament

Die öffentliche letztwillige Verfügung muss von einer Urkundsperson (z.B. Notar) unter Mitwirkung zweier handlungsfähiger Zeugen beurkundet werden. Weder die Zeugen noch die Urkundsperson dürfen enge Verwandte des Erblassers sein oder im Testament berücksichtigt werden.

Können Sie ein bereits vorhandenes Testament widerrufen?

Ja, Sie können jederzeit ein bisheriges Testament widerrufen oder vernichten und eines mit neuem Inhalt erstellen, z.B. so:

“Hiermit widerrufe ich mein Testament vom (Datum) … und regle neu meinen Nachlass wie folgt …“.

Sie können aber auch Ihr bisheriges Testament inhaltlich ergänzen, wobei auch diese Ergänzungen handschriftlich abgefasst und mit Ort, Datum sowie mit Ihrer Unterschrift versehen sein müssen.

Haben Sie noch Fragen?

Gerne steht Ihnen unsere Kontaktperson, Präsidentin Yvonne Fiedler (E-Mail: y.fiedler@animalhappyend.ch), zur Verfügung. Vielleicht möchten Sie sich diesbezüglich auch eingehend von Ihrem Rechtsanwalt, Treuhänder, Ihrer Bank oder von einem Notar an ihrem Wohnort beraten lassen.

Jede testamentarische Zuwendung kommt vollumfänglich unseren notleidenden Hunden zugute. Herzlichen Dank!

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