Erbeinsetzung / Legate
Warum animal-happyend begünstigen?
animal-happyend ist ein unabhängiger, gemeinnütziger Verein, der sich seit 2006 für den Tierschutz einsetzt.
Der Verein nimmt sich des Schicksals von geschundenen, misshandelten und verletzten Hunden in Südspanien und Ungarn an, um ihnen ein würdiges Leben zu ermöglichen. Die Tiere werden medizinisch versorgt, kastriert, geimpft und gechippt. Nach einem umfassenden Gesundheits-Check werden sie an geeignete Personen in der Schweiz oder in ihrem Herkunftsland vermittelt.
Ferner führt der Verein Kastrationen von streunenden Tieren durch, um einer Fortsetzung des Elends direkt vor Ort entgegenzuwirken. Mit präventiver Öffentlichkeitsarbeit soll die lokale Bevölkerung für die Not der Tiere sensibilisiert und zum Umdenken bewegt werden, damit sich die Zahl unerwünschter Welpen verringert.
Sehr viele gerettete Hunde vermitteln wir in die Schweiz. Pro Jahr sind das über 200 Hunde.
Auch wenn diese Hunde schwerste Verletzungen und meist seelische Qualen erleiden mussten, sieht man doch, dass Zuwendung und entgegengebrachte Liebe den Tieren ein unbeschwertes restliches Leben schenken können und so mancher Hund vielleicht sein schlimmes Schicksal vergessen kann.
Unser Engagement braucht finanzielle Unterstützung. Ohne grosszügige Zuwendungen und den unermüdlichen Einsatz von mehr als 100 ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern wäre unsere Arbeit nicht möglich.
animal-happyend ist von der Erbschafts-
und Schenkungssteuer befreit.
Der Wert einer Erbschaft oder eines Vermächtnisses bleibt somit vollständig für den Tierschutz erhalten.
Wir haben uns der Aufgabe verschrieben, Hunden mit einer leidvollen Vergangenheit eine glückliche Zukunft zu sichern. Herzlichen Dank, dass Sie uns dabei unterstützen!
Möchten Sie über Ihr Leben hinaus Gutes bewirken?
Wenn Ihnen die Tätigkeit unseres gemeinnützigen Vereins animal- happyend am Herzen liegt, möchten Sie vielleicht auch über Ihr Ableben hinaus helfen. Dies können Sie tun, indem Sie animal-happyend testamentarisch bedenken.
Als gemeinnützige Organisation ist unser Verein grundsätzlich von der Erbschaftssteuer befreit.
Der nachfolgende kleine Ratgeber soll Ihnen aufzeigen, welche Möglichkeiten es gibt und welche Formvorschriften zu beachten sind.
Erbeinsetzung und Legat
„…Mein ganzes Vermögen vermache ich dem Verein animal-happyend …“
- Wer keine pflichtteilgeschützten Erben hinterlässt, d.h. keine Nachkommen, keine Eltern, keinen Ehegatten, keine eingetragene Partnerin oder keinen eingetragenen Partner, kann in seinem Testament auch eine gemeinnützige Institution wie den Tierschutzverein animal-happyend als Universalerbe einsetzen.
- Hinterlässt der Erblasser überhaupt keine Erben, so fällt die Erbschaft an seinen letzten Wohnsitzkanton oder an die vom Kanton als berechtigt bezeichnete Gemeinde. Wenn Sie dies nicht wünschen, können Sie für Ihren gesamten Nachlass ein Testament zugunsten einer gemeinnützigen Institution wie animal-happyend erstellen.
„…Mein gesamtes frei verfügbares Vermögen vermache ich dem Verein animal-happyend…“
- Sind pflichtteilgeschützte Erben vorhanden, so dürfen die Pflichtteile nicht angetastet werden. Frei verfügen können Sie dann nur über diejenige Quote, die nicht durch Pflichteile gebunden ist.
- Es besteht auch die Möglichkeit, bezüglich Ihres gesamten Nachlasses oder Ihres frei verfügbaren Vermögens Quoten zu bestimmen, z.B. „…zwei Drittel gehen an den Verein animal-happyend … und ein Drittel an …“.
Ein Legat liegt vor, wenn der Erblasser einem Bedachten, ohne ihn als Erben einzusetzen, einen bestimmten Geldbetrag oder eine bestimmte Sache als Vermächtnis zuwendet.
So soll zum Beispiel ein Vermächtnis von Fr. 5‘000.00 an den Verein animalhappyend ausgerichtet werden. Selbstverständlich werden vorhandene Pflichtteile in jedem Fall respektiert.
Der Vermächtnisnehmer haftet im Gegensatz zu den Erben nicht für allfällige Schulden des Erblassers.
Wie erstelle Sie ein Testament?
Das eigenhändige Testament ist die einfachste Form, Ihre Wünsche verbindlich festzuhalten. Die eigenhändige letztwillige Verfügung ist vom Erblasser von Anfang bis zum Ende mit Einschluss von Jahr, Monat und Tag der Errichtung von Hand gut leserlich niederzuschreiben sowie mit seiner Unterschrift zu versehen.
Diese Niederschrift soll den Titel „Letztwillige Verfügung“ oder „Testament“ tragen. Zudem müssen darin die Identität des Erblassers und sein Wille zweifelsfrei verständlich sein. Alle Erben und begünstigten Personen oder Institutionen haben dabei möglichst vollständig mit Namen und Adresse angegeben zu sein.
Beispiel dazu:
„Ich, Peter Meier, geboren am …, Bürger von …, wohnhaft ..., regle meinen Nachlass wie folgt:
Meine Tochter Karin Meier erhält … Aus meiner Hinterlassenschaft soll nachfolgendes Legat ausgerichtet werden:
Fr. …. an den gemeinnützigen Verein animal-happyend, zurzeit mit Sitz an der Gottlieb-Bachmann-Str. 13 in 8824 Schönenberg. Ort, Datum und Unterschrift“
Wichtig:
Achten Sie darauf, dass Ihr Testament Ort und Datum enthält, am Schluss eigenhändig unterschrieben und an einem sicheren Ort hinterlegt ist. Ihre Wohnsitzgemeinde kann Ihnen bei dieser Frage auch behilfl ich sein.
Die öffentliche letztwillige Verfügung muss von einer Urkundsperson (z.B. Notar) unter Mitwirkung zweier handlungsfähiger Zeugen beurkundet werden. Weder die Zeugen noch die Urkundsperson dürfen enge Verwandte des Erblassers sein oder im Testament berücksichtigt werden.
Ja, Sie können jederzeit ein bisheriges Testament widerrufen oder vernichten und eines mit neuem Inhalt erstellen, z.B. so:
“Hiermit widerrufe ich mein Testament vom (Datum) … und regle neu meinen Nachlass wie folgt …“.
Sie können aber auch Ihr bisheriges Testament inhaltlich ergänzen, wobei auch diese Ergänzungen handschriftlich abgefasst und mit Ort, Datum sowie mit Ihrer Unterschrift versehen sein müssen.
Haben Sie noch Fragen?
Gerne steht Ihnen unsere Kontaktperson, Vizepräsident Dr. iur. Bernhard Isenring (E-Mail: b.isenring@animalhappyend.ch), zur Verfügung. Vielleicht möchten Sie sich diesbezüglich auch eingehend von Ihrem Rechtsanwalt, Treuhänder, Ihrer Bank oder von einem Notar an ihrem Wohnort beraten lassen.
Jede testamentarische Zuwendung kommt vollumfänglich unseren notleidenden Hunden zugute. Herzlichen Dank!